Allgemeinen Geschäftsbedingungen

FIREFLY – Agentur für Marketing, Design & Medien
Sandra Hohr & Uwe Hohr, GbR
Waldstraße 11
D-30163 Hannover-List

T +49 (0) 511.31044296
www.agentur-FIREFLY.de
info@agentur-FIREFLY.de

USt-IdNr.: DE298654619

I – Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen mit FIREFLY – Agentur für Marketing, Design & Medien, Sandra Hohr & Uwe Hohr, GbR – im Nachfolgenden nur FIREFLY genannt. Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Die jeweiligen Leistungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Verträgen oder Aufträgen festgelegt. Mündliche Nebenabreden werden von den Parteien nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen oder Nebenabreden des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.

3. Angebote von FIREFLY sind freibleibend. Verträge, Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von FIREFLY schriftlich bestätigt worden sind.

II – Vergütung

1. Die Vergütung für die jeweiligen Leistungen von FIREFLY ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder aus den gesondert abgeschlossenen Verträgen.

2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz entscheidend.

3. Bei erhöhtem Serviceaufwand, der sich z. B. aus kundenspezifischen Sicherheitsbestimmungen, aufwändigen Abstimmungsprozessen oder auf Grund von Störungen, die in der Sphäre des Kunden liegen, ergibt, ist FIREFLY berechtigt, die hierdurch verursachten Mehrkosten zu berechnen.

4. Vertraglich vereinbarte Vergütungen entsprechenden den am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Sätzen. Diese Sätze können durch FIREFLY mit einer Frist von 3 Monaten geändert werden. Im Falle einer Erhöhung der Vertragsvergütungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss jedoch spätestens einen Monat nach Erhalt der Ankündigung ausgeübt werden.

5. Kosten für externe Dienstleistungen, etwa Kurierdienste etc. sind nicht in der Vergütung enthalten und werden separat berechnet.

6. Gegen Forderungen von FIREFLY kann der Auftraggeber nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

III – Zahlungsbedingungen

1. Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. FIREFLY ist auch berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Der vereinbarte Preis darf nicht überschritten werden, sofern die vereinbarte Leistung vom Auftraggeber nicht geändert wird.

2. Nach Auftragserteilung sind 30% der Vergütung fällig, nach Abnahme von Pflichtenheft, Konzept oder Gestaltung sind weitere 30% fällig, die Restsumme wird nach Abnahme vom Auftraggeber und dem Stellen einer Abschlussrechnung fällig.

3. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, sind die monatlichen Vergütungen jeweils im Voraus am 5. Werktag des Monats, in dem die jeweilige Leistung erbracht wird, zur Zahlung fällig.

4. Gerät ein Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug, so behält sich FIREFLY ausdrücklich ein Leistungsverweigerungsrecht vor.

5. Im Falle des Verzugs des Kunden kann FIREFLY Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Alle Zahlungen werden zunächst auf die bisher entstandenen Kosten, die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet.

IV – Eigentumsvorbehalt und Abnahme

1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von FIREFLY aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich FIREFLY das Eigentum an den gelieferten Produkten vor. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde FIREFLY unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und FIREFLY alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Eigentumsrechte von FIREFLY erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Produkte, die mit dem von FIREFLY bereitgestellten Material hergestellt werden, sind im jeweiligen Fertigungszustand Eigentum von FIREFLY.

2. Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von FIREFLY mit zehn Werktagen nach einer unwidersprochenen Vorlage abnahmefähiger Leistungen oder durch Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen.

3. Mängelrügen sind rechtzeitig, wenn sie nach Erhalt der vereinbarten Leistung oder Ware innerhalb von fünf Arbeitstagen in schriftlicher Form erhoben und FIREFLY angezeigt werden.

V – Gewährleistung

1. Fehlerhafte Serviceleistungen sowie im Rahmen eines Servicevertrages erbrachte fehlerhafte Lieferleistungen werden nach Wahl von FIREFLY durch Instandsetzung nachgebessert oder ausgetauscht. Bei mehrfachem Fehlschlagen der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

2. Ändert oder erweitert der Kunde eigenständig von FIREFLY gelieferte Produkte oder lässt er solche Änderung oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, erlischt jegliche Gewährleistung von FIREFLY.

3. FIREFLY steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln oder Störungen führen, ist dieser Mehraufwand vom Auftraggeber zu tragen.

4. Die Gewährleistungsfrist für Werk- oder Lieferleistungen beträgt 6 Monate nach Lieferung und Abnahme.

5. Beschafft oder vertreibt FIREFLY Produkte von dritten Herstellern oder Lieferanten, finden auf diese Beschaffungen ausschließlich die Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers Anwendung.

VI – Haftung

1. FIREFLY ist nicht für die Richtigkeit vom Kunden vorgegebener oder im Auftrag des Auftraggebers erstellter und mit den Leistungen abgenommener und veröffentlichter Daten und Informationen verantwortlich.

2. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von FIREFLY vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Der Kunde wird eine Kommunikatonsmaßnahme erst dann freigeben, wenn er sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit überzeugt hat und wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko zu tragen.

3. Jegliche Haftung von FIREFLY für Ansprüche, die auf Grund einer Kommunikationsmaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausgeschlossen. Insbesondere haftet FIREFLY nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie etwaige Schadensersatzanforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass FIREFLY wegen Maßnahmen für einen Kunden selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde FIREFLY schad- und klaglos. Der Kunde hat sämtliche finanziellen und sonstigen Schäden zu ersetzen.

4. Im Falle eines von FIREFLY zu vertretenden Verlustes von Daten oder Programmen haftet FIREFLY nur in Höhe des Aufwandes, der – eine regelmäßige Datensicherung des Kunden vorausgesetzt – für die Wiederherstellung entsteht und dadurch sichergestellt ist, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. FIREFLY haftet gegenüber dem Kunden lediglich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

6. Die Haftung von FIREFLY ist, soweit sich aus dem vorher stehenden nichts Anderes ergibt, für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden, sowie für Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise nicht vorhersehbar waren und für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

VII – Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde ist verpflichtet, FIREFLY in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung entsprechender Unterlagen, Informationen, Kennwörter, Hard- sowie Software, die FIREFLY benötigt, um die Leistungen zu erbringen.

2. Wenn FIREFLY im Betrieb des Kunden tätig wird, stellt der Kunde geeignete Räume und Bürokommunikationsmittel unentgeltlich zur Verfügung.

3. Im Falle der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten hat der Kunde für die Mehrkosten, die FIREFLY durch Mehrarbeit oder Verzögerungen entstehen, zu entrichten. Im Falle einer erheblichen Verletzung der Mitwirkungspflichten ist FIREFLY berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

4. FIREFLY ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. FIREFLY trägt Sorge dafür, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. FIREFLY ist weiterhin berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Falle gewährleistet FIREFLY als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von FIREFLY an.

VIII – Abtretung von Rechten

1. FIREFLY behält grundsätzlich alle Vertriebs- und Schutzrechte an Gestaltungen, Software und Ideen. Die Übertragung von Rechten ist jeweils Teil eigener schriftlicher Vereinbarungen.

2. Alle Entwürfe, elektronischen Dokumente und EDV-Programme unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

4. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarten Nutzungsarten und -zwecke verwendet werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt als Zweck der vom Auftraggeber bei Vertragsschluss kenntlich gemachte Zweck. Jede weiter gehende Nutzung ist nur nach schriftlicher Einwilligung von FIREFLY gestattet.

5. Die Entwürfe oder elektronischen Dokumente oder Programme dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Jeder Verstoß berechtigt FIREFLY eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen, ohne weitere Ansprüche auszuschließen.

5. Offene Daten, Druckdaten, Stylesheets, CSS-Dateien etc. bleiben Eigentum von FIREFLY. Die Herausgabe ist jeweils Teil eigener schriftlicher Vereinbarungen.

6. FIREFLY kann dem Kunden ein zeitlich begrenztes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an Schutzrechten Dritter, die im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages entstehen, einräumen, sofern dies zwingend nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages erforderlich ist.

7. Eine Übertragung derartiger Rechte, Leistungen und Produkte auf Dritte kann nur mit Zustimmung von FIREFLY gegen eine angemessene Vergütung erfolgen.

8. Vorschläge, welche FIREFLY den Kunden unterbreitet, dürfen ohne schriftliche Zustimmung durch FIREFLY nicht von anderen Dienstleistern des Kunden erbracht werden, wenn sie das Leistungsspektrum von FIREFLY betreffen.

9. Leistungen von FIREFLY dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Das betrifft insbesondere Gestaltungs- und Programmierleistungen, Anwendungen und Produkte an fremde Dritte ohne Abschluss eines Vertrages mit FIREFLY, der dies regelt.

IX – Unterlagen des Auftraggebers

1. Sämtliche dem Auftraggeber von FIREFLY zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Eigentum von FIREFLY und sind auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.

X – Veröffentlichung von Leistungen

1. Der Auftraggeber wird vor allem die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen prüfen. FIREFLY wird eine externe Prüfung nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers veranlassen.

2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass FIREFLY berechtigt ist, den Zugriff auf die Daten des Auftraggebers für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Auftraggeber nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente und Informationen ist.

3. Für den Fall, dass der Auftraggeber Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, ist FIREFLY berechtigt, sofort den Zugriff zu den entsprechenden Inhalten zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder Staaten des Veröffentlichungsraumes verstoßen könnten. Dem Auftraggeber ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Auftraggeber FIREFLY unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 8.000,00 (in Worten: achttausend Euro).

5. FIREFLY ist nicht verpflichtet, die Veröffentlichungen des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Römisch X Punkt 3 unzulässig sind, ist FIREFLY berechtigt, die jedwede Veröffentlichung zu sperren. FIREFLY wird den Auftraggeber unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

XI – Verschwiegenheitspflicht

1. Beide Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt unabhängig von der Form der übermittelten Informationen (mündlich, schriftlich, bildlich, digital, Muster etc.). Keine der Parteien darf der Geheimhaltung unterliegende Informationen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der jeweils anderen Partei an Dritte weitergeben.

2. Als Dritte gelten nicht Mitarbeiter von FIREFLY oder Unternehmen, derer sich FIREFLY zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bedient. Diese müssen jedoch über die Geheimhaltungsverpflichtung informiert werden und sich verpflichten, die Informationen ebenfalls vertraulich zu behandeln, sie nicht weiterzugeben und zu keinem anderen als dem genannten Zweck zu verwenden.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von FIREFLY zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erhaltene vertrauliche Informationen wie Passwörter oder sonstige explizit als vertraulich ausgezeichnete Informationen streng geheim zu halten.

4. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Auftraggeber ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber FIREFLY bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient.

5. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Auftraggebers verwenden, gelten gegenüber FIREFLY widerlegbar als vom Auftraggeber für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt.

6. Sollten infolge Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der vertraulichen Informationen Leistungen von FIREFLY nutzen, haftet der Auftraggeber gegenüber FIREFLY auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

7. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisse hinaus zwischen den Parteien fort.

XII – Sonstiges / Referenz

1. Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber sonstige Tätigkeiten wie z. B. Webhostingaufgaben, Domainreservierungen etc. erbringt, werden die Parteien diese Zusammenarbeit durch eine gesonderte Regelung einvernehmlich festhalten.

2. Der Auftraggeber nennt FIREFLY mit vollständiger Adresse als umsetzende Agentur in deren Impressum. In Onlinemedien verlinkt der Auftraggeber auf die Homepage von FIREFLY.

3. FIREFLY ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen.

XIII – Schlußbestimmung

1. Erfüllungsort ist Sitz von FIREFLY.

2. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Hannover. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunde und Agentur ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gilt eine in ihrem Sinne nahe kommende zulässige Bestimmung als vereinbart. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der vorstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.

5. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.